Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 50

Die als Anlage 1 der Verwaltungsvorlage beigefügte 21. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung vom 07.02.1996 zur Satzung der Stadt Eschweiler über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage wird beschlossen.

 

Bei der Beschlussfassung lag die Gebührenkalkulation vom 22.11.2016 für den Gebührenhaushalt - Entwässerung und Abwasserbeseitigung - für die Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2017 vor (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage).


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: