Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die als Anlage 1 der Verwaltungsvorlage beigefügte Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben).

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: