Die als Anlage der Verwaltungsvorlage beigefügte 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Eschweiler (Vergnügungssteuersatzung) wird beschlossen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: