Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 50

Der als Anlage I der Verwaltungsvorlage beigefügten Neufassung der Richtlinien der Stadt Eschweiler zur Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung wird zugestimmt. 

 

Die am 15.12.2015 beschlossenen und am 13.12.2016 geänderten Richtlinien treten zum 01.01.2017 in Kraft.

 

Da es sich bei den Zuschüssen um freiwillige Leistungen der Stadt Eschweiler handelt, steht die Umsetzung der Richtlinien insgesamt unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Genehmigung der Haushaltssatzung einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes.

 

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: