Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss

Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

I.                    Die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans 233 – Östlich Lederfabrik –  gemäß der in Anlage 1 dargestellten Abgrenzung wird beschlossen;

II.         Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden an der Aufstellung des Bebauungsplans 233 – Östlich Lederfabrik – (Anlagen 2 und 3) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler wird beschlossen.

 


Herr RM Widell erkundigte sich, ob aufgrund der Altlastenverdachtsfläche zusätzliche Maßnahmen erforderlich würden, nach den insektenfreundlichen LED-Leuchten sowie danach, ob Flächen für den Hochwasserschutz freigehalten werden müssten.

Bezüglich der Altlastenverdachtsfläche wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden eine aktuelle Stellungnahme des zuständigen Umweltamtes der StädteRegion Aachen abgefragt wird, die in der nächsten Sitzungsvorlage zu diesem Planverfahren dem Ausschuss vorgelegt wird.

Zu den LED-Leuchten wies Herr Dr. Hartlich darauf hin, dass diese grundsätzlich als relativ insektenfreundlich anzusehen seien, da das Licht der LED fast nicht in den Frequenzbereichen, die für Insektenaugen besonders empfindlich seien, strahle. Mittlerweile gäbe es sogar noch neuere Technologien, die bei Testversuchen noch besser abschnitten. Herr TB Gödde ergänzte, dass bzgl. des Hochwasserschutzes ein Bereich von 5 bis 10 Metern nicht bebaut werde.  


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.