Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu dem als Anlage 1 beigefügten Antrag des Integrationsrats zur Kenntnis.


Herr Konstantin Theuer gibt als persönliche Stellungnahme ab, dass der vom Integrationsrat gestellte Antrag ihm persönlich zu weit gehen würde, da er hier die Forderung sieht, dass Migranten gegenüber Nicht-Migranten aufgrund Ihrer Eigenschaft als Migranten bessergestellt werden sollen. Ausschlaggebend für eine Auswahl unter Bewerbern sei schließlich die Qualität des Bewerbers und nicht seine Herkunft. Hier sehe er eine lobenswerte Einstellung in der Antwort der Verwaltung.

 

Herr Jörg Els widerspricht diesem und äußert, dass es sich die Verwaltung bei Ihrer Antwort „zu leicht gemacht“ habe. Er sieht die Forderung nach stärkerer Einbindung von Migranten in die Verwaltung als sehr positiv. Als Jurist ist er der Meinung, es gäbe durchaus, neben dem Prinzip der Bestenauslese, welches für Bewerberverfahren im öffentlichen Dienst gilt, Möglichkeiten aufseiten der Verwaltung, eine höhere Einbindung von Migranten in die Verwaltung zu unterstützen.

 

Frau Nora Hamidi verteidigte den Antrag des Integrationsrates, da Bürger gezielt auf Sie zugekommen seien um dieses Anliegen vorzubringen. Weiterhin sei die Förderung von Migranten innerhalb der Verwaltung ein berechtigtes Interesse des Integrationsrates.

 

Herr Franz-Dieter Pieta bittet hier um Differenzierung, da die Frage nach einem ausreichenden Migrantenanteil innerhalb der städtischen Beschäftigten abgekoppelt von der Frage nach einer ausreichenden Repräsentation der Migranten durch die Verwaltung zu sehen sei. Hier komme es schließlich auch auf die durch Migranten besetzten Posten an. Hierzu forderte er die Verwaltung zur Anfertigung einer entsprechenden Statistik auf, aus welcher diese Daten zu entnehmen sein sollen.

 

Herr Stefan Kaever antwortete hierzu, der Antrag sei von Verwaltungsseite als Anfrage nach Möglichkeiten der Steigerung einer Chancengleichheit zwischen Migranten und Nicht-Migranten verstanden worden. Diese bestehe mit dem derzeitigen Verfahren jedoch bereits, weshalb in der Antwort auch auf das bisherige Prinzip der Bestenauslese verwiesen worden ist. Bei einzelnen besonders gelagerten Stellen werde ohnehin bereits jetzt besonderes Augenmaß auf spezielle Fähigkeiten gelegt (z.B. bestimmte Fremdsprachenkenntnisse, Kenntnisse kultureller Hintergründe etc.). Die Anfrage des Herrn Pieta bzgl. der Anfertigung einer entsprechenden Statistik wurde zur Kenntnis genommen und eine entsprechende Ausfertigung durch die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Integrationsrates wurde durch Herr Stefan Kaever zugesagt.

 

Herr Jürgen Rombach verwies auf seine Stellung als AGG-Beauftragter der Stadt Eschweiler und stellte heraus, dass auch eine generelle Bevorzugung von Migranten bei Auswahlverfahren gesetzlich nicht statthaft sei, da dies gerade keine Chancengleichheit bedeuten würde.

 

Herr Erich Spies stellte noch einmal heraus, dass es bei dem gesamten Verfahren lediglich um Chancengleichheit gehen könne und die Fähigkeiten, welche alleinig die Chancen einer Person auf eine Annahme in einem Auswahlverfahren erhöhen könnten, immer in den Fähigkeiten und niemals in der Herkunft des Bewerbers zu suchen seien.