Der Haupt- und Finanzausschuss fasste mehrheitlich, bei Enthaltungen der UWG-Fraktion sowie FDP-Fraktion und Gegenstimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis90/Die Grünen nachfolgenden Beschluss:

 

Unter Berücksichtigung der Veränderungsliste Verwaltung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Eschweiler zu nachfolgenden Konsolidierungsmaßnahmen der 7. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 – 2017 folgende Beschlussfassungen:

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.1.1 Sach- und Dienstleistungen

 

Die Obergrenze für das Haushaltsjahr  2017 für den Bereich der Sach- und Dienstleistungen wird im Rahmen der 7. Fortschreibung wie folgt verbindlich festgeschrieben:

 

2017:    31.395.550 Euro

 

Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Überschreitung von einzelnen Sachkontenansätzen zulässig, sofern durch eine Deckungsmöglichkeit innerhalb des jeweiligen Budgets der Mehraufwand kompensiert werden kann.

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.2 Freiwillige Leistungen

 

Im Haushaltsjahr 2017 sind die ergebniswirksamen freiwilligen Leistungen weiter restriktiv zu bewirtschaften.

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.3 Personalrechtliche Maßnahmen

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das ermittelte Einsparpotenzial  aus der seit  dem 03.04.2012 bestehenden Einstellungs- und Wiederbesetzungssperre in Höhe von  insgesamt 500.000 € für das Jahr 2017 umzusetzen. Darüber hinausgehende Konsolidierungspotenziale aus den Festsetzungen im Personalwirtschaftskonzept sind weiter fortzuführen.

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.4 Hebesatzanpassungen im Bereich Grundsteuer  und Gewerbesteuer

 

Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2017 die Hebesätze für die

 

-       Grundsteuer A  bei  310 v.H.

-       Grundsteuer B  bei  520 v.H.

-       Gewerbesteuer  bei  490 v.H.

 

unverändert zu belassen.

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 sowie die 7. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 - 2017 sind entsprechend dem Ergebnis der abschließenden Haushaltsplanberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss zu überarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.