Sitzung: 23.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5, Enthaltungen: 2
Vorlage: 338/16
Der Haupt- und Finanzausschuss fasste mehrheitlich, bei Enthaltungen der
UWG-Fraktion sowie FDP-Fraktion und Gegenstimmen der CDU-Fraktion sowie der
Fraktion Bündnis90/Die Grünen nachfolgenden Beschluss:
Unter Berücksichtigung der Veränderungsliste Verwaltung empfiehlt der
Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Eschweiler zu nachfolgenden
Konsolidierungsmaßnahmen der 7. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
2010 – 2017 folgende Beschlussfassungen:
Konsolidierungsmaßnahme 3.1.1 Sach- und Dienstleistungen
Die Obergrenze für das Haushaltsjahr
2017 für den Bereich der Sach- und Dienstleistungen wird im Rahmen der
7. Fortschreibung wie folgt verbindlich festgeschrieben:
2017: 31.395.550 Euro
Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Überschreitung von einzelnen
Sachkontenansätzen zulässig, sofern durch eine Deckungsmöglichkeit innerhalb
des jeweiligen Budgets der Mehraufwand kompensiert werden kann.
Konsolidierungsmaßnahme 3.2 Freiwillige Leistungen
Im Haushaltsjahr 2017 sind die ergebniswirksamen freiwilligen Leistungen
weiter restriktiv zu bewirtschaften.
Konsolidierungsmaßnahme 3.3 Personalrechtliche Maßnahmen
Die Verwaltung wird beauftragt, das ermittelte Einsparpotenzial aus der seit
dem 03.04.2012 bestehenden Einstellungs- und Wiederbesetzungssperre in
Höhe von insgesamt 500.000 € für das
Jahr 2017 umzusetzen. Darüber hinausgehende Konsolidierungspotenziale aus den
Festsetzungen im Personalwirtschaftskonzept sind weiter fortzuführen.
Konsolidierungsmaßnahme 3.4 Hebesatzanpassungen im Bereich
Grundsteuer und Gewerbesteuer
Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2017 die Hebesätze für die
-
Grundsteuer
A bei
310 v.H.
-
Grundsteuer
B bei
520 v.H.
-
Gewerbesteuer bei
490 v.H.
unverändert zu belassen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 sowie die 7. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes 2010 - 2017 sind entsprechend dem Ergebnis der
abschließenden Haushaltsplanberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss zu
überarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.