Nachtrag: 09.11.2016 Nummer 1

Bgm. Bertram sagte aufgrund der notwendigen umfassenden Prüfung eine Verwaltungsvorlage zum Ende des ersten Quartals 2017 zu.

 

 

Auf Nachfrage von RM Fehr bezüglich der Lärmbelästigung in Röhe im Bereich der Autobahn erläuterte Beigeordneter Gödde, dass der Straßenbaulastträger grundsätzlich für Lärmmessungen zuständig sei und es Berechnungswerte hierfür gebe, welche zugrunde gelegt würden.

 

RM Fehr bat aufgrund der Parksituation auf der Stoltenhoffstraße um Anbringung von Zusatzschildern für LKW’s, Absperrpfosten auf den Gehwegen und vermehrte Kontrollen des Ordnungsamtes.

 

Auf Nachfrage von RM Fehr, welche Einwirkungsmöglichkeiten die Stadt Eschweiler auf die Situation am Zeppbach habe, machten Bgm. Bertram und Beigeordneter Gödde deutlich, dass die Stadt Eschweiler hierfür nicht zuständig sei. Vielmehr liege die Zuständigkeit beim Wasserverband Eifel-Ruhr. Daher werde zur nächsten Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses im Dezember ein Vertreter des Wasserverbandes eingeladen.