Nachtrag: 09.11.2016 Nummer 1
Sitzung: 16.11.2016 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 49
Vorlage: 324/16
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 9 Ziffer 2 der
Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler stimmt der Stadtrat der überplanmäßigen
Aufwendung für das Haushaltsjahr 2016
bei Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und
in Tagespflege -,
Sachkonto 53118340 – Betriebskostenzuschüsse AöR-Kindergärten,
Kostenstelle 51000000
in Höhe von 214.459,41 Euro zu.
Die Deckung dieser überplanmäßigen
Aufwendung ist gewährleistet durch zu erwartende Mehrerträge
in Höhe von rd.
290.000,00 Euro
bei Produkt
063630101 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien, Kostenstelle 51000000,
Sachkonto 44821100 – Erstattung Jugendhilfeträger.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: