Nachtrag: 09.11.2016 Nummer 1

Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 49

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 9 Ziffer 2 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler stimmt der Stadtrat der überplanmäßigen Aufwendung für das Haushaltsjahr 2016

 

bei Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege -,

Sachkonto 53118340 – Betriebskostenzuschüsse AöR-Kindergärten, Kostenstelle 51000000

in Höhe von 214.459,41 Euro zu.

 

Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendung ist gewährleistet durch zu erwartende Mehrerträge

in Höhe von rd. 290.000,00 Euro

bei Produkt 063630101 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien, Kostenstelle 51000000,

Sachkonto 44821100 – Erstattung Jugendhilfeträger.


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: