Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever führte nachfolgenden mündlichen Bericht zu den Haushaltsplanberatungen im Jugendhilfeausschuss aus.

 

Gemäß § 71 Absatz 3 Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz - in Verbindung mit § 6 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler steht dem Jugendhilfeausschuss ein Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel zu und er übt das Recht zur Vorberatung des Haushaltes für den Bereich der Jugendhilfe aus.

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eschweiler hat daher in seiner Sitzung am 22. November 2016 den Entwurf des Jugendhilfeetats für das Haushaltsjahr 2017 für die Produkte

 

Ø  Unterhaltsvorschussleistungen

Ø  Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

Ø  Kinder- und Jugendförderung

Ø  Hilfe für junge Menschen und ihre Familien

Ø  Öffentliches Grün - Teilbereich Kinderspielplätze

 

einschließlich der mit Verwaltungsvorlage Nr. 318/16 vom 11.11. hierzu verwaltungsseitig eingebrachten Veränderungslisten beraten.

 

Dem Ausschuss lag im Rahmen der Etatberatungen ferner ein Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 16. November 2016 vor, der darauf abzielte, im Produkt „Kinder- und Jugendförderung“ einen Haushaltsansatz (im Aufwand) in Höhe von 2.500,00 € zur Einrichtung eines Jugendgremiums einzustellen. Die Mittel sollten einer Konzepterstellung, anschließenden Werbemaßnahmen und zur Koordination dieses Gremiums dienen.

 

Diesem Antrag folgte der Jugendhilfeausschuss nach eingehender Diskussion und mit Verweis auf die entsprechende Beschlusslage aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 22.09.2016 mehrheitlich nicht.

 

Weitere Änderungsanträge lagen nicht vor bzw. wurden in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses nicht gestellt.

 

Abschließend haben die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses dem Entwurf des Jugendhilfeetats 2017 unter Berücksichtigung der Veränderungslisten einstimmig zugestimmt.