Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 15

 

Der Jugendhilfeausschuss empfahl  dem Rat, die Haushaltsvoranschläge für die Produkte

 

a)       05 341 01 01     Unterhaltsvorschussleistungen

b)       06 361 01 01     Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

c)       06 362 01 01     Kinder- und Jugendförderung

d)       06 363 01 01     Hilfen für junge Menschen und ihre Familien

e)       13 551 01 01     Öffentliches Grün - Teilbereich Kinderspielplätze -

 

entsprechend dem Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2017 unter Berücksichtigung der beigefügten Veränderungsliste des Jugendamtes zu beschließen.

 

 


Auf Vorschlag von Frau Spies wurde der Tagesordnungspunkt 3.6 – Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes – vorgezogen. Herr Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever wies darauf hin, dass eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes für den 01.01.2017 vorgesehen sei. Bisher wurde Unterhaltsvorschuss längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes sowie für die Dauer von maximal 6 Jahren gezahlt. Die Gesetzesänderung sehe dagegen eine Ausweitung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne eine zeitliche Beschränkung vor. Aus kommunaler Sicht ist eine kurzfristige Umsetzung der geplanten gesetzlichen Neuregelung zum 01.01.2017 nicht möglich. Allein die Rekrutierung und Einarbeitung des zusätzlichen Personals ist in dieser Zeitspanne nicht zu leisten.  Darüber hinaus erklärte Herr Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever, dass ca. 80 % der Leistungsberechtigten nach dem Unterhaltsvorschussgesetz auch gleichzeitig Bezieher/innen von SGB-II-Leistungen seien, so dass in diesen Fällen aufgrund der Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschussgesetzes eine Anrechnung auf die Leistungen nach dem SGB II erfolgt und die Anspruchsberechtigten dadurch nicht mehr finanzielle Mittel zur Verfügung hätten.

 

Herr Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever teilte den Ausschussmitgliedern mit,  dass die CDU-Stadtratsfraktion mit Schreiben vom 16.11.2016 (Anlage) den Antrag an die Verwaltung gestellt habe, für die Einrichtung eines Jugendgremiums in Form eines Jugendparlaments, -beirats oder einer Stadtschülervertretung Haushaltsmittel in Höhe von 2.500,00 Euro in den Haushalt für 2017 einzustellen. Auf Einwand von Frau RM Mund, weshalb der Betrag nicht bereits in der Veränderungsliste, die der Vorlage seitens der Verwaltung beigefügt wurde, enthalten sei, erwiderte Herr Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever, dass die Verwaltungsvorlage zum Zeitpunkt des Eingangs des Änderungsantrages bereits erstellt und verschickt worden war.

Nach sehr umfangreichen Diskussionen und dem Hinweis, dass die Thematik ja bereits in der letzten Jugendhilfeausschusssitzung behandelt worden sei, wurde der Änderungsantrag der CDU-Stadtratsfraktion auf Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 2.500,00 Euro für das Jahr 2017 mehrheitlich abgelehnt.