Sitzung: 16.11.2016 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 49
Vorlage: 275/16
I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB und § 4a
Abs. 3 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1
der Verwaltungsvorlage).
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
und § 4a BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage
2 der Verwaltungsvorlage).
III. Die sonstigen öffentlichen und privaten
Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung
gewürdigt.
IV. Der Bebauungsplan 287 A - Dürener
Straße/Hovermühle - (Anlage 3 und 4 der Verwaltungsvorlage) wird gem. §
10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 5 der
Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.
Bgm. Bertram verwies auf die bekannten und zu beachtenden Mitwirkungsverbote gemäß § 31 in Verbindung mit § 43 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig