Der Rat der Stadt
Eschweiler beschließt die nachfolgende Änderung der Zuständigkeitsordnung:
§ 5 Abs. 2 Buchst.
e) erhält folgende Fassung:
Bestellung eines
Vertreters für die Schulkonferenz gem. § 63 Abs. 2 Satz 4 und 5 SchulG NRW
Nach § 5 Abs. 2
Buchst. e) wird folgender Buchst. f) eingefügt:
§ 5 Abs. 2 Buchst.
f)
Entscheidung über
die Abgabe eines Vorschlags zur Besetzung von Schulleiterstellen/
stellvertretenden Schulleiterstellen auf der Grundlage der Regelungen nach § 61
SchulG NRW.
Der bisherige
Buchstabe f) wird Buchst. g).
Der Schulausschuss hat die Darstellung in der Verwaltungsvorlage und den nachstehenden Ratsbeschluss zur Kenntnis genommen.