Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 0

I.     Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Sachverhaltsdarstellung, des Analyse- und des Maß-   

       nahmenplanes (Anlagen 1 und 2) sowie des Maßnahmen-, Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplanes (Anlage 3)   

       die 2. Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt-Nord zu erarbeiten. Zur Umsetzung der 

       Maßnahmen in den Jahren 2017 – 2021 sollen Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes NRW

       bei der Bezirksregierung Köln beantragt werden.

 

II.   Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die Verhandlungen zur Neugestaltung des City-Center-/Hertie-

      Komplexes mit dem Vorhabenträger fortzuführen und einen Stadtumbauvertrag gemäß § 171 c Baugesetzbuch

      zu erarbeiten.

 


Herr TB Gödde führte aus, dass nach den Handlungskonzepten „Südliche Innenstadt“ sowie „Nördliche Innenstadt“ mit den Bereichen Markt und Peter-Paul-Straße nunmehr die 2. Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts Innenstadt-Nord rund um das Projekt der Reaktivierung der City-Center/Hertie-Immobilie erfolgen müsse.

Der Kontakt zur Bezirksregierung Köln sei hergestellt, die Handlungsfelder konkretisiert und mit Zielvorstellungen hinterlegt. Die 2. Fortschreibung sei die Voraussetzung für eine Förderung neuer Maßnahmen. Zu dem in den nächsten Jahren (ab 2017) anstehenden Maßnahmenpaket gehören der Abriss und die Entwicklung des City-Centers. Er wies darauf hin, dass sowohl mit dem Investor als auch mit der Bezirksregierung sehr kooperative Gespräche geführt worden seien. Vom Investor vorgesehen sei ein Projekt mit einer Nutzungsmischung aus Einzelhandels- und Dienstleistungsflächen, Wohnen und einer Kindertageseinrichtung.

Die Rahmenbedingungen zum Abriss, dem Neubau und den damit verbundenen Fördermaßnahmen und den Fristen sollen in einem Stadtumbauvertrag geregelt werden, der voraussichtlich in die erste Sitzung des Rates im Jahr 2017 eingebracht werde.

 

Herr RM Berndt erkundigte sich, inwieweit eine Einflussnahme der Öffentlichkeit bzw. der Politik auf den Stadtumbauvertrag möglich sei. Er forderte eine Vorstellung der Pläne des Investors. Herr TB Gödde wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für den in Rede stehenden Bereich ein Bebauungsplan vorhanden sei, an dessen Vorgaben sich der Investor zu halten habe. Eine Einflussnahme sei jedoch auf den nicht dem Investor gehörenden Flächen, wie z.B. Rathausvorplatz, Indeufer pp. möglich.

 

Herr RM Widell äußerte Bedenken, dass insbesondere im Hinblick auf das Handlungsfeld „Verkehr“ und die dort aufgeführte Möglichkeit des Rückbaus der Indestraße vor dem Rathaus nach Abschluss des Stadtumbauvertrages keine Änderungen mehr möglich seien. Er forderte einen Rückbau der Indestraße zwischen Bergrather Straße und Kochsgasse.

 

Frau RM Leonhardt machte deutlich, dass zurzeit noch nicht über Einzelheiten zu sprechen sei, vielmehr wies sie darauf hin, dass zunächst Konzepte erarbeitet werden müssten.

 

Herr skE Leusch bat um ergänzende Aufnahme von Nistmöglichkeiten für Gebäudebrüter im Handlungsfeld „Freiraum und Umwelt“.

 

Auf Antrag von Herrn RM Widell wurde über die beiden Punkte des Beschlussvorschlages einzeln abgestimmt.

 


Über die beiden Punkte des Beschlussvorschlages wurde einzeln abgestimmt.

 

Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussvorschlag unter Punkt 1 mit 17 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme (GRÜNE) zu. Dem Beschlussvorschlag unter Punkt 2 wurde einstimmig zugestimmt.