Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 1


Die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes 63 – Dürener Straße/Südstraße – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 


Auf Nachfrage von Herrn RM Widell und Herrn RM Berndt erläuterte Herr TB Gödde, dass die Flächen als Gewerbeflächen (zuvor: Sondergebiet) ausgewiesen werden sollen und für einige vorhandene Gewerbebetriebe Bestandsschutz bestehe.  


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussvorschlag mit 17 Ja-Stimmen und 1  Enthaltung (GRÜNE) zu.