Nachtrag: 23.09.2016 Nummer 1
Sitzung: 28.09.2016 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 50
Vorlage: 233/16
Gemäß § 83 Abs. 2 GO
NRW in Verbindung mit § 9 Ziffer 2 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler
wird der überplanmäßigen Aufwendung für das Haushaltsjahr 2016 bei
Produkt 063610101 –
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege - ,
Sachkonto 53320100 –
Tagespflege gem. § 23 SGB VIII
Kostenstelle
51000000 - Jugendamt
in Höhe von 247.500,00 € zugestimmt.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: