Beigeordneter Kaever machte folgende Ausführungen zur Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2017 sowie der 7. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010-2017:

 

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren,

 

mit der heutigen Ratssitzung wird Ihnen der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 einschließlich der Mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 sowie die 7. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes vorgelegt.

 

Die Einbringung des Haushaltsentwurfs erfolgt so rechtzeitig, dass Ihnen bis zur geplanten Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 sowie das HSK am 13.12. dieses Jahres ein angemessener Beratungs- und Beurteilungszeitraum zur Verfügung steht.

 

Ausgehend von einer erheblichen Gewerbesteuernachzahlung im 1. Halbjahr 2015, die zu einem deutlichen Anstieg der Steuerkraft führte, erhielt die Stadt Eschweiler - der Systematik des vertikalen Finanzausgleichs nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz folgend - im laufenden Haushaltsjahr 2016 deutlich geringere Erträge aus den Schlüsselzuweisungen des Landes. Zusammen mit dem ebenfalls daraus resultierenden Mehraufwand bei der Allgemeinen Regionsumlage sowie der ÖPNV-Umlage ergab sich als unmittelbare und ausschließliche Auswirkung der Steuernachzahlung eine Haushaltsverschlechterung für das Jahr 2016 in Höhe von 11.175.000 €. Vor diesem Hintergrund stimmten sowohl die Bezirksregierung Köln als Obere Kommunalaufsicht, als auch die StädteRegion Aachen als Untere Kommunalaufsicht der beantragten Verlängerung des HSK-Konsolidierungszeitraumes um 1 Jahr, d.h. bis einschließlich des Haushaltsjahres 2017 zu.

 

Diese Genehmigung erfolgte aber auch deshalb, weil die Stadt Eschweiler nachvollziehbar darstellen konnte, dass die Haushalte im Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung 2017 bis 2019 jeweils einen positiven Ergebnissaldo aufwiesen. So war z.B. in der Planung des Jahres 2016 für das Haushaltsjahr 2017 ein Überschuss im Ergebnishaushalt in Höhe von rund 1,4 Mio. € ausgewiesen.

 

Der nunmehr vorliegende Haushaltsentwurf für das kommende Jahr und die Mittelfristige Finanzplanung 2018 bis 2020 bestätigen die damalige Perspektive.

 

Die Ergebnisplanung weist für das Jahr 2017 einen Überschuss in einer Größenordnung von 1,73 Mio. € aus. Dieser, bis zum Jahr 2020 jährlich weiter anwachsende, positive Ergebnissaldo, der die sukzessive Erhöhung des Eigenkapitals in Aussicht stellt, kann dabei in jedem Jahr ohne Anhebung so­ wohl der Grundsteuern A + B, als auch der Gewerbesteuer erreicht werden.

 

Diese Entwicklung ist erfreulich, jedoch kein Grund zur Euphorie. Vielmehr führt sie bei erlaubtem, vorsichtigem Optimismus zu der Erkenntnis, dass auch im nächsten Jahr die Vorgaben für die weitere Haushaltskonsolidierung nicht aufgeweicht werden dürfen.

 

Dies umso mehr, als dass wir, d.h. alle die der Städteregion Aachen angehörenden Städte und Gemeinden zurzeit mit der äußerst unbefriedigenden Tatsache umgehen müssen, über keinerlei Informationen und Erkenntnisse zur Entwicklung des nächstjährigen städteregionalen Haushaltes und damit zur Entwicklung der Städteregionsumlage 2017 zu  verfügen.  Die StädteRegion hat, mit Ausnahme der Abrechnungsproblematik zur Stadt Aachen ohne weitere vertiefende Begründung und obwohl ihr seit Mitte Juli die Orientierungsdaten sowie die Umlagegrundlagen und seit Mitte August die Höhe des geplanten Umlagesatzes der Landschaftsverbandsumlage für  2017/2018  bekannt sind und sie damit bereits über wesentliche Planungsparameter verfügt, die Einbringung ihres Haushaltes auf Anfang Februar 2017 verschoben. Das vorangestellte Benehmensherstellungsverfahren mit den regionsangehörigen Kommunen zur Festsetzung der Regionsumlage 2017 soll demnach erst Ende November dieses Jahres eingeleitet werden. Die Umlagezahlung an die StädteRegion stellt in wohl jedem kommunalen Haushalt die Aufwandsposition mit dem größten Volumen dar, in Eschweiler fließen fast 24 % des geplanten Gesamtaufwandes als Regionsumlagen nach Aachen. Vor dem Hintergrund, dass die  Umlageentwicklung damit einen enormen , um nicht zu sagen entscheidenden Einfluss auf die Planung der gemeindlichen Haushalte nimmt, wird die StädteRegion mit diesem Vorgehen dem Rücksichtnahmegebot gegenüber den ihr angehörenden Städten und Gemeinden und ihrer Mitverantwortung für die kommunalen Haushalte leider nicht gerecht.

 

Der 2016-er Regionsumlagesatz von 44,556 % hat bereits im laufenden Haushaltsjahr aufgrund gestiegener gemeindlicher Umlagegrundlagen zu einem Nettomehrertrag bei der StR in Höhe von rund 4,6 Mio. € geführt. Die Beibehaltung des Umlagesatzes auch im kommenden Jahr würde - wegen wiederum  gestiegener  Umlagegrundlagen  - im Vergleich  zu 2016 zu einem erneuten und zusätzlichen Nettomehrertrag von ca. 5,5 Mio. € führen. Zur eigenen Mittelfristplanung der StR läge der Mehrertrag sogar um rund 6 ,7 Mio. € höher. Angesichts der seit 2003 Jahr für Jahr absolut steigenden Umlagebelastung ist die Regionsumlage 2017 im Haushalt der Stadt Eschweiler für das nächste Jahr mit einem Umlagesatz von 45,5 %, also mit rund 1 %-Punkt höher als der aktuelle Satz, geplant worden. Dies bedeutet einen Aufwand bei der Allg. Regionsumlage 2017 von 38.612.000 €, eine ÖPNV-Umlage von 2.487.000 € und somit insgesamt einen Mehraufwand gegenüber dem Jahr 2016 von 2 ,6 Mio. €. Jeder weitere %-Punkt Umlagesatzerhöhung hätte in Eschweiler einen Mehraufwand von rund 800 T€ zur Folge. Darüber  hinaus drohen Sonderumlagen aufgrund des im Jahresabschluss 2015 der StR aus gewiesenen bzw. in Folge des für 2016 prognostizierten Fehlbedarfs als weitere Belastungen, hierüber hatte ich Sie in der vergangenen Ratssitzung bereits informiert.

 

Der vorliegende städtische Haushaltsentwurf 2017 berücksichtigt die Vorgaben aus der 6. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes sowie die hierzu seitens der Kommunalaufsicht ergangenen Hinweise und Auflagen. Darüber hinaus basieren die Ansätze auf den aktuellen Orientierungsdaten und den Ergebnissen der vorläufigen Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2017 beides aus Juli dieses Jahres. Eingearbeitet sind ebenfalls die sich aus bundes- und landesgesetzlichen Regelungen und Programmen ergebenden finanzwirtschaftlichen Konsequenzen, so z.B. das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, die Neuregelung der Landeserstattung nach dem FlüAG, die Bundesentlastung der kommunalen Haushalte ab 2018 in einer Größenordnung von 5 Mrd. € bzw. die vorgezogene Teilentlastung hierauf im Jahr 2017 um 1,5 Mrd. €. Außerdem ist ertragsseitig eine Verbesserung aus der Anhebung des Steuersatzes für Geldspielgeräte in der Vergnügungssteuersatzung eingeplant. Die sich im Zeitraum bis zu den Haushaltsplanberatungen im koordinierenden Haupt- und Finanzausschusses bzw. bis zur Beschlussfassung über den Haushalt durch den Stadtrat noch ergebenden, notwendigen Korrekturen werden in bekannter Weise über eine Veränderungsliste eingebracht.

 

Wie bereits eingangs angemerkt, bleiben die Realsteuerhebsätze in der Planung für das Haushaltsjahr 2017, wie auch in den Folgejahren bis 2020 unverändert , eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuern als weiterer Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ist nicht vorgesehen. Mit dem aktuellen Hebesatzniveau nimmt die Stadt Eschweiler im Vergleich der Hebesätze mit anderen Kommunen aus der Region auf Basis deren Hebesätze 2016 einen Mittelfeldplatz ein. Vor dem Hintergrund bereits angekündigter bzw. zu erwarten der Realsteuererhöhungen in diesen Kommunen für das kommende Jahr wird sich die Position Eschweilers in diesem Ranking weiter verbessern.

 

Basierend auf den Rechnungsergebnissen für die Jahre 2007 bis 2015 und auf der Grundlage der Festsetzungen aus der 6. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes sowie unter Berücksichtigung der unterjährigen Haushaltsentwicklung wurden in Zusammenarbeit mit den Ämtern der Verwaltung zahlungswirksame Verbesserungen in einer Größenordnung von rund 3 Mio. € generiert und bereits im Planentwurf verarbeitet.

 

Deutlich wird dies insbesondere bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Dort sind die Ansätze für das Jahr 2017 grundsätzlich höchstens auf das Niveau des laufenden Haushaltsjahres festgesetzt worden. Abweichende, d.h. höhere Ansätze wurden nur im Ausnahmefall bei unabweisbarer Notwendigkeit mit den Dienststellen vereinbart. Obwohl Mehraufwendungen, die bei der 6. HSK-Fortschreibung noch nicht absehbar waren, Mehraufwendungen , denen entsprechende Erträge gegenüberstehen und zeitliche Verschiebungen von Maßnahmen in der Planung Berücksichtigung gefunden haben, können die Ansätze für die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im kommenden Jahr und perspektivisch im Jahr 2019 deutlich unterschritten werden .

 

Bei den so genannten freiwilligen Leistungen, bei denen nach Vorgabe der Kommunalaufsicht die Personalkostenanteile zur Erbringung dieser Leistungen mit zu berücksichtigen sind, können die in der 6. HSK-Fortschreibung ge­ planten Ansätze sowohl im kommenden Jahr, als auch im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung mindestens eingehalten werden.

Die Entwicklung der Transfer- und Personalaufwendungen zeigt zum Teil deutliche Abweichungen, d.h. Aufwandssteigerungen , gegenüber den Planansätzen aus der 6. Fortschreibung des HSK's auf.

In Zahlen bedeutet dies im kommenden Jahr eine Steigerung der Transferaufwendungen um rund 5,1 Mio. €, in 2018 um rund 6,5 Mio. € und in 2019 um rund 7,4 Mio. €.

Die Transferaufwendungen stellen mit fast 86 Mio. € auch in 2017 die größte Aufwandsart dar. Die Steigerung der Transferaufwendungen ist zum einen begründet mit der Entwicklung bei der Zuwanderung von asylsuchenden Menschen, die sich mit Aufwandssteigerungen im Produktbereich 05 „Soziale Leistungen", Stichwort „Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte " bemerkbar macht. Zum anderen mit Aufwandssteigerungen im Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe - wobei hier rund 70 % durch entsprechend höhere Erträge kompensiert werden können. Ebenso ist bei den Regionsumlagen - wie zuvor dargestellt - eine wesentliche Aufwandssteigerung zu verzeichnen , allein der Aufwand für die Allg. Regionsumlage steigt gegenüber der 6. Fortschreibung des HSK's im Zeitraum bis 2020 um 11,1 Mio. € an.

Die Personalaufwendungen 2017 überschreiten den mit der 6. Fortschreibung des HSK's geplanten Ansatz um rund 2,2 Mio. €. In dieser Differenz bilden sich in der Hauptsache zweimalige Tarif- und Besoldungserhöhungen ab, darüber hinaus die bereits umgesetzten und noch geplanten Personalmaßnahmen, deren Notwendigkeit in jedem Einzelfall belegt werden kann. Im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2017 wurden das Einsparpotenzial in Höhe von 500.000 € berücksichtigt und die Ansätze für die Folgejahre mit einer, von den Orientierungsdaten abweichenden Steigerung von 2 %/Jahr weiter fortgeschrieben. Damit die geplanten Personalaufwendungen über 2017 hinaus auch in der Mittelfristigen Finanzplanung eingehalten werden können, bedarf es weiterhin der konsequenten Umsetzung des Personalwirtschaftskonzeptes, welches Ihnen im Rahmen der 7. HSK-Fortschreibung nunmehr in aktualisierter Form vorgelegt wird.

Die Stadt kann in 2017 und den Folgejahren ihren eingeschlagenen Weg der stetigen Investitionstätigkeit fortsetzen. Allein im kommenden Haushaltsjahr erreichen die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit eine Größenordnung von rund 13,4 Mio. €. Schwerpunkte des investiven Engagements liegen hierbei wiederum in den Bereichen Betreuung, Bildung und Beschäftigung sowie Infrastruktur. Konkret gehören hierzu z.B. der weitere Ausbau von Kindertageseinrichtungen, die Schaffung sozialen Wohnraums, die Medienentwicklung an Schulen, die Schulmodernisierung in Bau und Ausstattung, die Entwicklung von Wohnbau- und Gewerbeflächen, der Kanal- und Straßenbau sowie die bauliche und technische Modernisierung der Feuerwehr.

Bei der fortgesetzten Investitionstätigkeit der Stadt ist festzuhalten, dass nicht nur im Planjahr 2017, sondern über den gesamten Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung die Auflage der Kommunalaufsicht, keine Netto Neuverschuldung im teil- und unrentierlichen Bereich zuzulassen, weiterhin und in einer überwiegend positiveren, d.h. größeren Spanne als im bisherigen HSK vorgesehen, erfüllt wird.

Aus der Entwicklung der Liquiditätssicherungskredite ist zu erkennen,  dass der zurzeit festgesetzte Höchstbetrag in Höhe von 100 Mio. € im gesamten Finanzplanungszeitraum unterschritten wird. Trotzdem wird mit dem Haushaltsplanentwurf 2017 unter Berücksichtigung ggf. auftretender Inanspruchnahme-Spitzen vorgeschlagen den Höchstbetrag zunächst auf dem bisherigen Niveau beizubehalten.

 

Meine Damen und Herren,

 

in den nächsten Wochen werden Sie sich intensiv mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2017, mit der Mittelfristplanung bis zum Jahr 2020 sowie mit der 7. und geplant letzten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes beschäftigen.

 

Bis  zur  Sitzung  des  Koordinierenden  Haupt-  und  Finanzausschusses  am 23.11. bzw. bis zur Ratssitzung am 13.12. dieses Jahres, bei der der Haushalt 2017 beschlossen werden soll, werden Sie aufgrund Ihrer Analyse und Beratung zu eigenen Bewertungen und Vorschlägen kommen.

 

In diesem Prozess biete ich Ihnen eine konstruktive Zusammenarbeit, Information und Unterstützung an. Dies gilt sowohl für mich persönlich, als auch für die Kolleginnen und Kollegen der städtischen Finanzbuchhaltung, denen ich an dieser Stelle für die sehr intensive und sehr gute Zusammenarbeit, nicht nur in den vergangenen Wochen der Haushaltsplanaufstellung, sehr herzlich danke.

 

Soweit meine Ausführungen zur Einbringung des Haushaltes 2017.“