Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 50

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die nachfolgende Änderung der Zuständigkeitsordnung:

 

§ 5 Abs. 2 Buchst. e) erhält folgende Fassung:

Bestellung eines Vertreters für die Schulkonferenz gem. § 63 Abs. 2 Satz 4 und 5 SchulG NRW

 

Nach § 5 Abs. 2 Buchst. e) wird folgender Buchst. f) eingefügt:

 

§ 5 Abs. 2 Buchst. f)

Entscheidung über die Abgabe eines Vorschlags zur Besetzung von Schulleiterstellen/ stellvertretenden Schulleiterstellen auf der Grundlage der Regelungen nach § 61 SchulG NRW.

 

Der bisherige Buchstabe f) wird Buchst. g).

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: