1.                  Auf der Grundlage des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 06.09.2016

und unter Einbeziehung des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 15.08.2016 stellt der Rat der Stadt Eschweiler den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2015 in der Fassung vom 03.08.2016 fest.

2.      Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von – 15.143.628,24 €. Der
       Jahresfehlbetrag wird der Allgemeinen Rücklage entnommen. 

3.                  Die Ratsmitglieder beschließen, dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung zu

 erteilen.

 

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: