Beschluss: zur Kenntnis genommen

Entsprechend § 83 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der derzeitigen Fassung nimmt der Rat der Stadt Eschweiler die in der Zeit vom 01.01.2016 bis 10.06.2016 genehmigten unerheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - gemäß Anlage I der Verwaltungsvorlage - zur Kenntnis.


Der Rat der Stadt Eschweiler nahm den nachfolgenden Sachverhalt zur Kenntnis: