Sitzung: 29.06.2016 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 5, Enthaltungen: 0
Vorlage: 177/16
I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch
(BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlage 1
der Verwaltungsvorlage.
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe
der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlage 2 der Verwaltungsvorlage.
III.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
IV.
Der
Bebauungsplan 288 - Windpark Nördlich Fronhoven -, s. Anlage 3 der
Verwaltungsvorlage, mit Begründung einschließlich Umweltbericht, s.
Anlage 4 der Verwaltungsvorlage, wird beschlossen.
Bgm. Bertram verwies auf die zu beachtenden Mitwirkungsverbote gemäß § 31 in Verbindung mit § 43 Abs. 3 Gemeindeordnung.
Bgm. Bertram erklärte sich für befangen und verließ den Sitzungssaal. Die Sitzungsleitung wurde für diesen Tagesordnungspunkt durch die stv. Vorsitzende Frau Weidenhaupt übernommen.
RM Widell erläuterte, dass die 3 zusätzlichen Windenergieanlagen nicht näher am Ortsrand Fronhoven liegen würden als die südlichste Anlage von der RWE Innogy Windpark Eschweiler GmbH & Co. KG. Folglich würden sich dadurch keine zusätzlichen Belastungen ergeben.
Bei 5 Nein-Stimmen (Grüne, UWG, RM Lennartz) und 43 Ja-Stimmen (SPD, CDU, FDP, Linke) fasste der Rat der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich: