I.                    Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlage 1 der Verwaltungsvorlage.

 

II.                  Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlage 2 der Verwaltungsvorlage.

 

III.                Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

IV.                Der Bebauungsplan 288 - Windpark Nördlich Fronhoven -, s. Anlage 3 der Verwaltungsvorlage, mit Begründung einschließlich Umweltbericht, s. Anlage 4 der Verwaltungsvorlage, wird beschlossen.

 


Bgm. Bertram verwies auf die zu beachtenden Mitwirkungsverbote gemäß § 31 in Verbindung mit § 43 Abs. 3 Gemeindeordnung.

 

Bgm. Bertram erklärte sich für befangen und verließ den Sitzungssaal. Die Sitzungsleitung wurde für diesen Tagesordnungspunkt durch die stv. Vorsitzende Frau Weidenhaupt übernommen.

 

RM Widell erläuterte, dass die 3 zusätzlichen Windenergieanlagen nicht näher am Ortsrand Fronhoven liegen würden als die südlichste Anlage von der RWE Innogy Windpark Eschweiler GmbH & Co. KG. Folglich würden sich dadurch keine zusätzlichen Belastungen ergeben. 


Bei 5 Nein-Stimmen (Grüne, UWG, RM Lennartz) und 43 Ja-Stimmen (SPD, CDU, FDP, Linke) fasste der Rat der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich: