Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 49

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt, dass die Stadt Eschweiler als juristische Person des öffentlichen Rechts § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen weiterhin anwendet. Gleichzeitig beauftragt der Rat die Verwaltung, eine entsprechende schriftliche „Optionserklärung“ bis zum 31. Dezember 2016 gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben.

 

 

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: