Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Aufstellung des Bebauungsplans 287 B – Dürener Straße/Hovermühle – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 


Herr TB Gödde informierte darüber, dass auch im südlichen Bereich des ehemaligen Prysmian-Geländes die gewerbliche Nutzung mittel- bis langfristig gesichert werden solle.


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem nachfolgenden Beschlussvorschlag einstimmig zu: