Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

1.       Die als Anlage 1 der Verwaltungsvorlage beigefügte Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes (SEP) der Stadt Eschweiler 2016 wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung bereits angekündigten Korrektur der Prognosezahlen für die Sekundarstufe II in der Gesamtschule zur Kenntnis genommen.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulmitwirkungsgremien gem. § 80 i.V.m. §§ 76 und 65 des Schulgesetzes (SchulG) zu beteiligen sowie die nach § 80 Abs. 1 SchulG vorgeschriebene Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern vorzunehmen und danach die endgültige Fassung des SEP dem Schulausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3.       Die sich aus dem SEP 2016 ergebenden schulorganisatorischen Maßnahmen sollen mit Wirkung zum Schuljahr 2017/18 im Rahmen der Beschlussfassung über die endgültige Fassung beschlossen werden und gehen im Einzelnen aus dem Sachverhalt vor.

 

4.       Vorbehaltlich der Zustimmung der Schulkonferenz des städt. Gymnasiums wird die Verwaltung aus den im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage und im Schulentwicklungsplanes näher bezeichneten Gründen beauftragt, bei der zuständigen Schulaufsicht im Rahmen eines Schulversuchs nach § 25 SchulG eine Rückkehr zur Schulzeit von 9 Jahren (G9) am städt. Gymnasium zum nächstmöglichen bzw. von der Schulkonferenz gewünschten Zeitpunkt zu beantragen.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

ja         12        SPD/CDU

nein        1        FDP

 

5.       Unter Bezug auf die Ausführungen im SEP-Entwurf zur Schulartbestimmung an Grundschulen beschließt der Schulausschuss, von einer städtischen Initiierung des Abstimmungsverfahrens nach § 27 Abs. 3 SchulG zur Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen abzusehen.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

ja         9          SPD

nein      3          CDU

enth.    1          FDP


Einleitend zur Vorstellung des Schulentwicklungsplans führte Frau Seeger aus, dass die Prognosezahlen für die Sekundarstufe II in der Gesamtschule zu korrigieren seien und sich dieser Wert um etwa 40 bis 50 Schüler pro Jahrgangsstufe erhöht, da bei der Prognose irrtümlich nur die eigenen Schüler berücksichtigt wurden.

 

RM Dr. Herzog  richtete seinen Dank an die Verwaltung für die Erstellung des SEP und  äußerte seine Sorgen in Bezug auf die zu erwartenden Ablehnungen von Schülern aufgrund der festzuschreibenden Klassenrichtzahlen. Insbesondere sei der Grundsatz „kurze Beine – kurze Wege“ neben der Beibehaltung aller Grundschulstandorte gefährdet. Im Hinblick auf die im SEP beschriebene mögliche Umwandlung von Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen bittet er die Verwaltung, von einer städtischen Initiierung des Abstimmungsverfahrens nach § 27 Abs. 3 SchulG zur Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen abzusehen.

 

Ergänzend hierzu bat SkB Wiese um Beteiligung der örtlichen Kirchen.

 

Zu den im SEP eingebundenen Dokumenten erkundigte sich SkB Kaleß, ob und inwieweit zur Vervollständigung der Darstellung der OGS weitere Flyer der OGS-Träger eingebunden werden könnten. Diese grundsätzliche Möglichkeit wurde durch Frau Seeger bejaht.

 

SkB Göbbels merkte zur Rückkehr zur Schulzeit von 9 Jahren (G9) am städt. Gymnasium an, dass nach ihrer Kenntnis die Schülerzahlen landesweit rückläufig seien. Nach aktuellen Informationen aus dem Landesministerium sei ihr bekannt, dass das Land eine Rückkehr zu G9 außerhalb der genehmigten Schulversuche ablehne. Insoweit sei eine Rückkehr zu G9 nicht anzuraten.

 

Nach eingehender Diskussion über Einzelaspekte bzw. Vor- oder Nachteile wurde der Beschlussvorschlag insoweit umformuliert, als dass vorbehaltlich der Zustimmung der Schulkonferenz des städt. Gymnasiums die Verwaltung aus den im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage und im Schulentwicklungsplanes näher bezeichneten Gründen beauftragt werden soll, bei der zuständigen Schulaufsicht im Rahmen eines Schulversuchs nach § 25 SchulG eine Rückkehr zur Schulzeit von 9 Jahren (G9) am städt. Gymnasium zum nächstmöglichen bzw. von der Schulkonferenz gewünschten Zeitpunkt zu beantragen.

 

Intensiv diskutiert wurde sodann über das Themenfeld der im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage dargestellten Möglichkeiten zur Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen aus den im SEP aufgezeigten und von Frau Seeger vorgetragenen Gründen.

 

Abschließend wurden einstimmig die nachfolgenden Beschlüsse gefasst: