Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Haupt- und Finanzausschuss nahm zur Kenntnis, dass

 

1.)

für den Ersatz des Aufwandes, der für die Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn, Gehwege, Parkstreifen, Straßenentwässerung und Beleuchtung in der Karl-Arnold-Straße entstanden ist, Beiträge nach den Bestimmungen des § 8 Kommunalabgabengesetz NRW vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz -KAG – für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler vom 20.06.2005 zu erheben sind.

 

2.)

für den Ersatz des Aufwandes, der für die Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn, Gehwege, Parkstreifen, Straßenentwässerung und Beleuchtung in der Römerstraße – von Am Hochhaus bis Freiherr-vom-Stein-Straße – entstanden ist, Beiträge nach den Bestimmungen des § 8 Kommunalabgabengesetz NRW vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz -KAG – für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler vom 20.06.2005 zu erheben sind.

 

Die endgültige Fertigstellung erfolgte am 21.08.2015.