I.                    Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

II.                  Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

III.                Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 7 – Alte Feuerwache Weisweiler – (Anlagen 2, 3 und 4) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 5) als Abschlussbegründung hierzu.

IV.                Die 3. Berichtigung des Flächennutzungsplanes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7 – Alte Feuerwache Weisweiler – (Anlage 6) wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB beschlossen.

 


Es ergaben sich keine Wortmeldungen.


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem nachfolgenden Beschlussentwurf einstimmig zu: