Sitzung: 21.04.2016 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 19
Vorlage: 098/16
I.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden
nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).
II.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
III.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan 7 – Alte Feuerwache Weisweiler – (Anlagen 2,
3 und 4) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die
Begründung (Anlage 5) als Abschlussbegründung hierzu.
IV.
Die 3.
Berichtigung des Flächennutzungsplanes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7 –
Alte Feuerwache Weisweiler – (Anlage 6) wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2
BauGB beschlossen.
Es ergaben sich keine Wortmeldungen.
Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem nachfolgenden Beschlussentwurf einstimmig zu: