I.          Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

II.        Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).

 

III.      Der Entwurf des Bebauungsplans 287 A – Dürener Straße/Hovermühle –  (Anlage 3 und 4) mit Begründung (Anlage 5) wird zum Zweck der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB beschlossen.

 

 


Herr skB Leusch  regte zum Thema „Artenschutz“ an, in den Neubauten für Gebäudebrüter zusätzliche Nistkästen zu installieren. Zu den externen Kompensationsmaßnahmen wies er zudem darauf hin, dass diese als sehr positiv zu sehen seien, jedoch darauf zu achten sei, dass insbesondere für den Steinkauz der Bewuchs auf der Grünfläche kurz gehalten werden müsse.

Weitere Wortmeldungen ergaben sich nicht.  


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem nachfolgenden Beschlussvorschlag einstimmig zu: