I.      Die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes – Westlich Frankenplatz – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 

Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.


Herr RM Widell erkundigte sich nach einer Staffelung des Gewerbegebietes.

Herr TB Gödde erwiderte hierauf, dass in einem ersten Schritt die Änderung des Flächennutzungsplanes in Abstimmung mit der Bezirksregierung geplant sei. Eine Staffelung des Gewerbegebietes könne im nächsten Schritt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgen..


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses  stimmten dem nachfolgenden Beschlussvorschlag einstimmig zu: