I.                     Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 3) abgewogen.

 

II.                    Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 4) abgewogen.

 

III.                  Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans 243 - Windpark Halde Nierchen - vom 01.10.2014 (VV 345/14) mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird aufgehoben.

 

IV.                 Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 8 - Windpark Halde Nierchen - gemäß § 2 Abs. 1 und § 12 BauGB im Sinne des § 30 Abs. 2 BauGB mit dem in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 

V.                   Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 8 - Windpark Halde Nierchen -, (Anlage 5), mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 6), wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung beschlossen.

 


Auf Anfrage von Herrn skB Braune erklärte Herr TB Gödde, dass eine Bürgerversammlung in Eschweiler am 12.05.2016 um 18.30 Uhr geplant sei. Die vorherige Bürgerinformation in Langerwehe sei vom Vorhabenträger initiiert worden; bei dem jetzigen Termin handele es sich um eine von der Stadt Eschweiler und der Gemeinde Langerwehe organisierte Veranstaltung.

Außerdem stellte Herr TB Gödde entsprechende Plakate für alle Fraktionen zur Verfügung. 


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem nachfolgenden Beschlussvorschlag  einstimmig zu: