Sitzung: 21.04.2016 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 19
Vorlage: 037/16
I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden
nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage
3) abgewogen.
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage (Anlage 4)
abgewogen.
III.
Der Beschluss zur
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans 243 - Windpark Halde Nierchen -
vom 01.10.2014 (VV 345/14) mit dem in der Anlage
1 dargestellten Geltungsbereich wird aufgehoben.
IV.
Die Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 8 - Windpark Halde Nierchen - gemäß § 2
Abs. 1 und § 12 BauGB im Sinne des § 30 Abs. 2 BauGB mit dem in der Anlage 2 dargestellten
Geltungsbereich wird beschlossen.
V.
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans 8 - Windpark Halde Nierchen -, (Anlage 5), mit Begründung
einschließlich Umweltbericht (Anlage
6), wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung beschlossen.
Auf Anfrage von Herrn skB Braune erklärte Herr TB Gödde, dass eine Bürgerversammlung in Eschweiler am 12.05.2016 um 18.30 Uhr geplant sei. Die vorherige Bürgerinformation in Langerwehe sei vom Vorhabenträger initiiert worden; bei dem jetzigen Termin handele es sich um eine von der Stadt Eschweiler und der Gemeinde Langerwehe organisierte Veranstaltung.
Außerdem stellte Herr TB Gödde entsprechende Plakate für alle Fraktionen zur Verfügung.
Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem nachfolgenden Beschlussvorschlag einstimmig zu: