1. Auf der Grundlage des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 23.02.2016 und unter Einbeziehung des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 05.02.2016 bestätigt der Rat der Stadt Eschweiler den geprüften Gesamtabschluss zum 31.12.2010 in der Fassung vom 05.02.2016.
  2. Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister gemäß § 116 Abs. 1 Satz 4 GO NRW i.V. mit § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: