Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 51

Durch den rechtswirksamen Bebauungsplan K 118 – Kinzweiler Straße – sind die Grundstücke Gemarkung Kinzweiler, Flur 4, Nrn. 158 und 173, die der Erschließungsanlage „Elsassstraße“ dienen, und die Grundstücke Gemarkung Kinzweiler, Flur 4, Nrn. 136 und 279, die der Erschließungsanlage „Westerwaldstraße“ dienen, als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt worden.

 

Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung werden die vorgenannten Erschließungsanlagen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung werden die Erschließungsanlagen als Gemeindestraßen eingestuft.

Mit der öffentlichen Bekanntmachung wird die Widmung wirksam.

Der vorstehende Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung öffentlich bekannt zu machen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: