Sitzung: 15.03.2016 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 51
Vorlage: 030/16
I.
Das
„Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Eschweiler“, Stand 21.01.2016
(Anlage 1 der Verwaltungsvorlage) wird als städtebauliches
Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
II.
Die mit
dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept erarbeitete „Eschweiler Sortimentsliste“
(Anlage 2 der Verwaltungsvorlage) der zentren- und
nahversorgungsrelevaten bzw. nicht zentrenrelevanten Sortimente wird
beschlossen.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: