I.                    Das „Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Eschweiler“, Stand 21.01.2016 (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

II.                  Die mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept erarbeitete „Eschweiler Sortimentsliste“ (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage) der zentren- und nahversorgungsrelevaten bzw. nicht zentrenrelevanten Sortimente wird beschlossen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: