Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Verwaltung wird beauftragt, den Leitfaden zur Gestaltung der Außengastronomie (Anlage 1) in Zusammenarbeit mit den betroffenen Eigentümern, Gastronomen, dem Wirteverein Eschweiler e. V., den Gewerbetreibenden und dem Citymanagement Eschweiler e. V. weiter zu konkretisieren.

 


Herr RM Göbbels machte deutlich, dass aus seiner Sicht, die Vorgaben zu hoch angesetzt seien. Herr TB Gödde berichtete, dass die Wirte und Anlieger bei der Erarbeitung der Regelungen des Leitfadens bereits befragt worden seien und wies nochmals ausdrücklich darauf hin, dass es sich hier um keine Satzung, sondern lediglich um einen Leitfaden handele. Außerdem bestehe Bestandsschutz. Mittel- bzw. langfristig solle jedoch durch die Vorgaben ein einheitliches Gestaltungsbild erreicht werden. Nach nochmaliger Diskussion mit den Wirten und Anliegern solle der Leitfaden dem Planungs-, Umwelt- und Bauauschusses erneut vorgelegt werden.

 

Auch Frau RM Leonhardt wies darauf hin, dass die Einbindung der Wirte und des Citymanagements als sehr sinnvoll erachtet werde. Allerdings müssten Begriffe, wie z.B. „grelle Farben“ näher definiert werden.

 

Herr RM Widell wies darauf hin, dass aus seiner Sicht weiterhin ein Durchfahrtsverbot für den motorisierten Verkehr über den Markt angeordnet werden solle, dies sei aber offensichtlich nicht gewollt. Im Übrigen wies er darauf hin, dass durch die bisherige Möblierung das Parken entsprechend eingeschränkt wurde. Er teilte mit, dass der Beschlussvorschlag seitens der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ abgelehnt werde.

 

Herr RM Spies erkundigte sich nach der Verbindlichkeit dieser freiwilligen Vereinbarung, insbesondere bei einem Pächterwechsel. Herr TB Gödde wies darauf hin, dass bereits mehrere Gesprächsrunden stattgefunden hätten und auch seitens der Wirte eine einheitliche Gestaltung gewünscht werde. Die freiwillige Vereinbarung solle an den entsprechenden Nachfolger weitergegeben werden. Außerdem habe die Stadt über die Genehmigung einer Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum Einflussmöglichkeiten.

 

Herr RM Widell fragte nach, ob entsprechend der Regelung in § 9 Abs. 4 des Leitfadens für Volksbegehren eine Gebühr erhoben werden solle. Herr Müller führte hierzu aus, dass dies zukünftig –wie bisher auch schon in der Fußgängerzone üblich- nicht vorgesehen sei.  


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem nachfolgenden Beschlussvorschlag mit 18 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme (GRÜNE) zu: