1.       Der Ausschuss nimmt die Synopse (Anlage 1) mit den Ausführungen der Landesplanungsbehörde vom 05.10.2015 zur Stellungnahme der Stadt Eschweiler vom 11.02.2014 zum ersten Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW vom 25.06.2013 (LEP-Entwurf) zur Kenntnis.

 

2.       Der Ausschuss stellt fest, dass die von der Landesregierung beschlossenen Änderungen des LEP-Entwurfs zu einer Verbesserung der kommunalen Planungshoheit im Vergleich zum Ursprungsentwurf führen. Allerdings bleiben insbesondere die Änderungen an den raumordnerischen Festlegungen zum Siedlungsraum und zum Ausbau der Erneuerbaren Energien hinter den kommunalen Erwartungen zurück. Der Ausschuss fordert daher eine Überarbeitung des LEP-Entwurfs mit dem Ziel, die bestehenden Planungsspielräume der Kommunen für eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Entwicklung zu erhalten.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, der Landesplanungsbehörde die Stellungnahme der Stadt Eschweiler (Anlage 3) zu den von der Landesregierung beschlossenen Änderungen des Entwurfs des Landesentwicklungsplans NRW mit Stand vom 22.09.2015 (LEP-Entwurf) im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens zu übermitteln.

 

Die mit Schreiben vom 14.01.2016 bereits an die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, übermittelte Stellungnahme der Stadt Eschweiler ist in der Weise zu ergänzen, dass der Ausschluss von Fracking seitens der Stadt Eschweiler ausdrücklich begrüßt wird.


Herr TB Gödde fasste den derzeitigen Sachstand nochmals kurz zusammen. Insbesondere solle der Standort „Weisweiler-Nord“ (IGP / Kraftwerk) explizit in den Landesentwicklungsplan aufgenommen werden, da dieser Gewerbe- und Industriestandort von großer kommunaler, aber auch überregionaler Bedeutung sei.

 

Frau RM Leonhardt unterstützte diese Auffassung, vor allem vor dem Hintergrund des anstehenden Strukturwandels. Außerdem beantragte sie, die bereits versandte Stellungnahme der Stadt Eschweiler vom 14.01.2016 in der Weise zu ergänzen, dass explizit die Untersagung von Fracking begrüßt werde.

 

Herr RM Göbbels machte deutlich, dass im Zusammenhang mit der Entwicklung des Gebietes „Innovationsregion Rheinisches Revier“ (IRR) Flächenreserven vorgehalten werden sollten, damit beim Wegfall der Tagebaunutzung auch zukünftig Industrieflächen vorhanden seien. Hierauf erwiderte Herr TB Gödde, dass dies genau das Ziel sein muss und der Standort „Weisweiler-Nord“ (IGP, Kraftwerk, EWV pp.) daher als überregional bedeutsam eingestuft werden müsse.

 

Herr RM Spies unterstützte die Stellungnahme der Stadt Eschweiler.

 

Herr RM Widell sah im Entwurf des LEP’s keine unangemessenen Einschränkungen der städtischen Planungshoheit und lehnte daher seine Zustimmung zu dieser Stellungnahme ab.

 

Herr RM Göbbels stimmte dem Beschlussvorschlag zu und machte deutlich, dass nicht alle Wünsche der Kommune Berücksichtigung finden könnten.


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem nachfolgenden Beschlussvorschlag mit 18 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme (GRÜNE) zu: