Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

I.                    Das „Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Eschweiler“, Stand 21.01.2016 (Anlage 1) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

II.                  Die mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept erarbeitete „Eschweiler Sortimentsliste“ (Anlage 2) der zentren- und nahversorgungsrelevaten bzw. nicht zentrenrelevanten Sortimente wird beschlossen.

 


Frau RM Leonhardt erkundigte sich nach der vorgesehenen Stellenausschreibung eines „Einzelhandelskoordinators“. Herr TB Gödde führte aus, dass der Ausschreibungstext derzeit vorbereitet werde.

 

Ebenfalls auf Nachfrage von Frau RM Leonhardt berichtete Herr TB Gödde, dass der Kernbereich des Ortsteils Weisweiler nunmehr als Nahversorgungszentrum klassifiziert werde. Diese Klassifizierung müsse dann auch von den Nachbarkommunen berücksichtigt werden.

 

Herr RM Widell stimmte dem Beschlussvorschlag zu.

 

Ebenso erteilte Herr RM Göbbels –nach nochmaliger Erläuterung des Unterschieds zwischen „Nahversorgungszentrum“ und „Nahversorgungslage“ durch Herrn TB Gödde- seine Zustimmung.


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem nachfolgenden Beschlussvorschlag einstimmig zu: