Nachtrag: 28.03.2014 Nummer 1

Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 51

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die beantragte Resolution mit folgendem Wortlaut:

 

Der Rat der Stadt Eschweiler fordert die Bundesregierung auf, die Kommunen bereits vor der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes umgehend noch im Jahr 2014 um die zugesagte eine Milliarde Euro zu entlasten.

 

Die Städte und Gemeinden auch in Nordrhein-Westfalen warten dringend auf ein deutliches und klares Signal angesichts ihrer hohen Verschuldung und ihrer trotz guter Konjunktur angespannten Haushaltslage. Für diese Entwicklung ist insbesondere der hohe Anteil an kommunal nur wenig zu beeinflussenden Kosten der sozialen Sicherung verantwortlich. Die Umsetzung könnte durch eine befristete Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft realisiert werden.

 

Der Rat der Stadt Eschweiler fordert weiterhin: Die beim Stabilitätspakt und auch mit dem Koalitionsvertrag zugesagten insgesamt fünf Milliarden Euro Entlastung pro Jahr müssen spätestens 2015 die Kommunen erreichen.

 

Zudem fordert der Rat, dass die Reform der Eingliederungshilfe schnellstens angegangen wird. Die Kommunen sollen diese Aufgabe auch in der Zukunft bürgernah und fachlich kompetent im Sinne der betroffenen Menschen umsetzen und dürfen daher mit den damit verbundenen finanziellen Herausforderungen nicht alleine gelassen werden. Die Leistungen für Menschen mit Behinderungen müssen aus der Sozialhilfe herausgelöst und in einem Bundesteilhabegesetz, das den Ansprüchen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht wird, neu geregelt werden.  Mit diesem Gesetz muss gleichzeitig eine dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe gesichert werden.

 

Die Zahl der Menschen mit Behinderung und Unterstützungsbedarf steigt jedes Jahr weiter an; entsprechend wachsen die Kosten dynamisch und in erheblicher Höhe weiter. Eine dynamische Weiterentwicklung der Entlastung ist aber bisher nicht in den Plänen der Großen Koalition erkennbar. Daher fordern wir, dass das Instrument Bundesteilhabegesetz hierzu eine sichere Antwort geben muss, damit die Entlastung der Kommunen nicht durch einen weiteren Kostenanstieg aufgezehrt wird.

 

 


RM Gehlen erklärte, dass eine Entlastung der Kommunen durch den Bund erst in 2017 nicht hinnehmbar sei, sodass die Resolution notwendig sei.

 

RM Schmitz erläuterte, dass eine Konsolidierung des Bundeshaushaltes erst  im nächsten Jahr möglich sei und die geforderte Entlastung der Kommunen nur durch Kreditaufnahmen möglich sei. Er sehe die Resolution als positiv, da es um das Wohl der Stadt Eschweiler gehe, er verspreche sich aber keine Veränderung, da der Bundeshaushalt genehmigt sei. 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: