Sitzung: 15.12.2015 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 2
Vorlage: 393/15
Die als Anlage 1
der Verwaltungsvorlage beigefügte 20. Nachtragssatzung zur
Gebührensatzung vom 07.02.1996 zur Satzung der Stadt Eschweiler über die Entwässerung
der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage wird
beschlossen.
Bei der
Beschlussfassung lag die Gebührenkalkulation vom 10.11.2015 für den
Gebührenhaushalt - Entwässerung und Abwasserbeseitigung - für die Stadt
Eschweiler für das Haushaltsjahr 2016 vor (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage).
Bei 2 Nein-Stimmen (UWG) und 47 Ja-Stimmen (SPD, Grüne, CDU, FDP, Linke, Bgm. Bertram) fasste der Rat der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich: