Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 2

 

Die als Anlage 1 der Verwaltungsvorlage beigefügte 20. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung vom 07.02.1996 zur Satzung der Stadt Eschweiler über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage wird beschlossen.

Bei der Beschlussfassung lag die Gebührenkalkulation vom 10.11.2015 für den Gebührenhaushalt - Entwässerung und Abwasserbeseitigung - für die Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2016 vor (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage).

 


Bei 2 Nein-Stimmen (UWG) und 47 Ja-Stimmen (SPD, Grüne, CDU, FDP, Linke, Bgm. Bertram) fasste der Rat der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich: