Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 47, Enthaltungen: 2

 

Die als Anlage 1 der Verwaltungsvorlage beigefügte 19. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung vom 25.06.1997 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler wird beschlossen.

 

Bei der Beschlussfassung lag die Gebührenkalkulation vom 03.11.2015 für den Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft für die Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2016 vor (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage).


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss bei 2 Enthaltungen (UWG) einstimmig: