Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 3

Die als Anlage 1 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über die Ausnahmen vom Verbot ruhestörender Betätigung während der Nachtzeit in der Stadt Eschweiler anlässlich der FIFA-Fußballweltmeisterschaft 2014 wird erlassen.


RM Spies erläuterte, dass durch diesen Beschluss vom Gebot der Nachtruhe abgewichen werde. Es sei zu bedenken, dass es auch viele Bürger anderer Nationen gebe, die nicht berücksichtigt würden. Daher stelle sich für ihn die Frage, ob dies ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz darstelle.

 

Herr Kamp antwortete, dass ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht bestehe. Es gehe hier darum, dem wohl gerade bei Spielen der Deutschen Nationalmannschaft bestehenden öffentlichen Interesse durch eine allgemeine Regelung nachzukommen. Dieses schließe nicht aus, dass auch bei Beteiligungen anderer Mannschaften eine entsprechende immissionsschutzrechtliche Erlaubnis erteilt werden könne. Eine generelle immissionsschutzrechtliche Genehmigung für alle Spiele der Weltmeisterschaft stehe andererseits dem Ausnahmecharakter der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entgegen.

 

RM Widell merkte an, dass es auch Personengruppen gebe, die nicht an Fußball interessiert seien und in diesem Zusammenhang die Nachtruhe beachtet werden müsse.  


Bei 3 Nein-Stimmen (Grüne) und 48 Ja-Stimmen (SPD, CDU, FDP, UWG, FPU, Linke und Bgm. Bertram) fasste der Rat der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich: