Sitzung: 15.12.2015 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 49
Vorlage: 377/15
Die 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Eschweiler (Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung) vom 22.12.2011 wird in der als Anlage 1 der Verwaltungsvorlage
beigefügten Fassung beschlossen.
Bei der Beschlussfassung lag
die Gebührenkalkulation „Straßenreinigung und Winterdienst“ der Stadt
Eschweiler für das Haushaltsjahr 2016 vom 04.11.2015 vor (Anlage 2 der
Verwaltungsvorlage).
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: