Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der nachstehende Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen:

 

Für den Ersatz des Aufwandes, der für die Durchführung der straßenbaulichen Maßnahmen in den Straßen

 

  • An der Fauch – von Velauer Straße bis Eiche/Klapperstraße –
  • An der Fauch – von Eiche/Klapperstraße bis Auf dem Felde – 
  • Eiche/Klapperstraße
  • Kreuzstraße

 

entstanden ist, sind Beiträge nach den Bestimmungen des § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV.NRW. 610) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler vom 20.06.2005 zu erheben. Die endgültige Fertigstellung erfolgte am 27.05.2013.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler hat den nachfolgenden Sachverhalt zur Kenntnis genommen: