Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 48

Der als Anlage II der Verwaltungsvorlage beigefügten Neufassung der Richtlinien der Stadt Eschweiler zur Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung wird zugestimmt. 

 

Die neuen Richtlinien treten am 01.01.2016 in Kraft.

 

Da es sich bei den Zuschüssen um freiwillige Leistungen der Stadt Eschweiler handelt, steht die Umsetzung der Richtlinien insgesamt unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Genehmigung der Haushaltssatzung einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes.


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: