1.                  Auf der Grundlage des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.12.2015

und unter Einbeziehung des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 19.11.2015 stellt der Rat der Stadt Eschweiler den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2014 in der Fassung vom 21.10.2015 fest.

2.                  Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 3.192.167,67 €. Der Jahresfehlbetrag

 wird der Allgemeinen Rücklage entnommen.

3.                  Die Ratsmitglieder beschließen, dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung zu

 erteilen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: